Arzneimittelimport

Ein Medikament, zwei Preise

Von Nadine Effert · 2016

Tablettenblister
Importierte Medikamente sind im Schnitt zehn Prozent günstiger.

In Deutschland sind die Preise für verschreibungspflichtige Medikamente meist höher als in den Nachbarländern. Von den unterschiedlichen Preissystemen der Pharmaunternehmen können Patienten hierzulande profitieren – dank Arzneimittelimporteuren. Doch oft besteht Zweifel daran, ob die günstigeren Alternativen aus dem EU-Ausland von gleicher Qualität sind. Zu Recht?

Zwei Preise für ein und dasselbe Medikament – wie kann das sein? Innerhalb der Europäischen Union werden Arzneimittel in der Regel von international agierenden Pharmakonzernen hergestellt. Warum die EU-Importe oftmals günstiger sind, als die im Hochpreisland Deutschland direkt vertriebenen Medikamente, lässt sich einfach beantworten: Grund sind die länderspezifischen Unterschiede – etwa in Bezug auf das Preis- und Lohnniveau sowie die Lebenserhaltungskosten. Sie diktieren auch die Preise für national vertriebene Medikamente und Präparate. 

Entlastung für das deutsche Gesundheitssystem 

Der Import von Arzneimitteln ist wichtig für das deutsche Gesundheitssystem, trägt er doch maßgeblich zur Senkung der Kosten im gesamten Gesundheitswesen bei: Laut der Prognos-Studie „Import von Arzneimitteln – Einsparungen für das Gesundheitswesen in Deutschland“ im Auftrag des Verbands der Arzneimittelimporteure Deutschlands (VAD e.V.) werden derzeit pro Jahr 240 Millionen Euro an direkten Einsparungen für die Kostenträger allein durch verschreibungspflichtige Import-Arzneimittel erzielt. Der Preisvorteil von Arzneimittelimporten trägt somit auch zur Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge bei. Nicht ohne Grund fördert daher der Gesetzgeber deren Abgabe. Heißt: Apotheker sind gemäß Arzneimittelausgabenbegrenzungsgesetz (AAGB) seit 2002 verpflichtet, fünf Prozent ihres Umsatzes mit importierten Arzneimitteln zu generieren, die pro Packung 15 Prozent oder 15 Euro günstiger sind als das „deutsche Original“.

Quelle: IMS Health, 2016

Arzneimittelimport: Preisvorteil nutzen

Im Durchschnitt sind die sogenannten Re- und Parallelimporte zehn Prozent günstiger in der Apotheke erhältlich. Bei manchen Medikamenten ist die Preisdifferenz sogar noch größer. Davon profitieren die Krankenkassen und letztlich auch wir, die Patienten. Aber müssen wir zugunsten eines günstigeren Preises Einbußen in Sachen Qualität und Sicherheit in Kauf nehmen? Die Antwort lautet „nein“, denn das importierte Medikament ist das „Original“ vom jeweiligen Hersteller. Die primären Wirkstoffe und weiteren Inhaltsstoffe sind die gleichen und identisch dosiert, lediglich Verpackung und Beipackzettel können abweichen. Wer vor allem auf teure rezeptpflichtige Medikamente angewiesen ist, kann in der Apotheke nach der günstigeren Alternative aus dem Ausland fragen – ganz ohne Risiken in puncto Qualitätseinbußen, aber erfreulichen Nebenwirkungen im Geldbeutel.

Arzneimittelimport: Die wichtigsten Begriffe

Was sind Arzneimittel?

Nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) sind Arzneimittel Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die dazu bestimmt sind, durch Anwendung am oder im menschlichen Körper Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden zu heilen, zu lindern, zu verhüten oder zu erkennen. In Deutschland müssen Arzneimittel vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen werden.

Was ist ein Reimport?

Als Reimport bezeichnet werden Arzneimittel, die in Deutschland hergestellt, ins Ausland exportiert, und dann aufgrund der dortigen niedrigeren Preise nach Deutschland zurück importiert werden. Weil sie im Ausland billiger sind als in Deutschland, kann der Importeur sie zu einem Preis anbieten, der unter dem Produktpreis des direkt in Deutschland vertriebenen Präparates liegt. Der Reimport ist das Original.

Was ist ein Parallelimport?

Import von Medikamenten aus dem Ausland, die den gleichen oder sehr ähnlichen Namen sowie die gleiche Zusammensetzung wie entsprechende deutsche Medikamente haben, aber kostengünstiger sind. Der Importeur bringt das Präparat parallel zu dem ursprünglichen Pharmaunternehmen in Deutschland in den Verkehr. Allerdings muss für das Präparat eine eigene nationale Zulassung beantragt werden. 

Was steckt hinter einem Parallelvertrieb? 

Hat ein Präparat aus dem EU-Ausland keine nationale, sondern eine EU-Zulassung, darf der Importeur dieses Arzneimittel in Deutschland auch ohne eigene Zulassung parallel vertreiben. Allerdings muss ein vereinfachtes „Notifizierungsverfahren“ durchlaufen und der beabsichtigte Parallelvertrieb beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angezeigt werden.

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